Warum versichern?

Niemand spricht gerne über den Tod, schon gar nicht über den eigenen. Wir haben uns deshalb zusammengeschlossen, um die Hinterbliebenen bei den Folgekosten des Trauerfalls zu unterstützen. Beerdigungskosten, Erbschaftssteuern, Gebühren des Nachlassgerichts und sonstige Kosten summieren sich schnell auf über 10.000 Euro.

Die Neue Hessische Beamtensterbekasse Darmstadt ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Es handelt sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der unter staatlicher Aufsicht steht (Regierungspräsidium Darmstadt). Zweck der Kasse ist die Gewährung eines nach dem Tod des Mitgliedes fälligen Sterbegeldes.

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Eintrittsberechtigt sind Angehörige des öffentlichen Dienstes und der Körperschaften des öffentlichen Rechts (Beamte, Angestellte, Arbeiter) sowie deren Familienmitglieder bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Versicherungen können für Männer und Frauen von 500,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 6000,00 Euro abgeschlossen werden.

Höherversicherungen sind bis zur Höchstversicherungssumme von 6000 Euro und bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Die Auszahlung des Sterbegeldes und der Gewinnanteile erfolgt sofort nach Vorlage der Aufnahmeurkunde und der standesamtlichen Sterbeurkunde.

Der Anspruch auf das Sterbegeld besteht bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss und der Zahlung des ersten Monatsbeitrages. Die Neue Hessische Beamtensterbekasse gewährt ihren Mitgliedern eine hohe Überschussbeteiligung, die sie bei Eintritt des Versicherungsfalles zusammen mit der Versicherungssumme auszahlt. Alle Gewinne kommen ausschließlich den Mitgliedern zugute; es gibt keine Gewinnabschöpfung durch Dritte.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten seit dem Jahr 2004 kein Sterbegeld mehr; auch die öffentlichen Arbeitgeber haben entsprechende Leistungen gestrichen. Diese Versorgungslücke wird durch unsere Versicherungsleistung geschlossen.